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Mit Sicherheit kein Behördengang zu viel.

Die Genedia AG sorgt für juristisch verwertbare Gutachten und ist ein Sachverständiger für Abstammungsgutachten. So hilft Ihnen Genedia beispielsweise bei Unterhaltsfragen, Scheidungsverfahren und bei Erbstreitigkeiten. Das bedeutet in der Praxis, dass zum Beispiel Ihr Vaterschaftstest von Genedia vor Gericht (wie etwa beim Familiengericht) als Beweismittel zugelassen ist, aber auch rechtskräftig für folgende Behörden ist:

  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Ausländeramt
  • Botschaften
  • Konsulate

Das Besondere dabei ist, dass wir alles für Sie abwickeln: Beauftragen Sie uns, setzen wir uns mit der jeweiligen Behörde in Verbindung und kommunizieren Ihr auch das Ergebnis. So werden Sie entlastet.

Wenn beispielsweise im Falle einer Aufenthaltsgenehmigung die Mutterschaft bewiesen werden muss, übernehmen wir dies mit dem Genedia Mutterschaftstest.

Für alle Fälle in Sachen Unterhalt, Bleiberecht, Aufenthaltsgenehmigung, Einwanderung, Visum-Antrag oder gerichtlich angeordnetes Gutachten sind wir Ihr verlässlicher Partner.

Selbstverständlich arbeiten wir auch im Auftrag von Behörden.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos unser Infomaterial zu dem Thema „Behörden“ zukommen.

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Oder rufen Sie uns gleich
an, unter der Beratungs- &
Servicenummer: 0 89/5 43 44 80. Auch
am Wochenende sind wir gerne
für Sie da!

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Lesen Sie das Buch zum Thema:
"Der Kuckucksfaktor"
vom Gennethos-Verlag
Hier erfahren Sie mehr

 
Genedia AG
Biotec Services and Products
Schwanthalerstr. 60
80336 München
 
Telefon: ++49-(0)89 - 54 34 48 0
Telefax: ++49-(0)89 - 54 34 48 20
E-mail: info@genedia.de
 
Steuernummer: DE 197109780
Zuständiges Finanzamt: München
HR-Eintrag: HRA 122274
Zuständiges Amtsgericht: München