Mit Sicherheit kein Behördengang zu viel.
Die Genedia AG sorgt für juristisch verwertbare Gutachten und ist ein Sachverständiger für Abstammungsgutachten. So hilft Ihnen Genedia beispielsweise bei Unterhaltsfragen, Scheidungsverfahren und bei Erbstreitigkeiten. Das bedeutet in der Praxis, dass zum Beispiel Ihr Vaterschaftstest von Genedia vor Gericht (wie etwa beim Familiengericht) als Beweismittel zugelassen ist, aber auch rechtskräftig für folgende Behörden ist:
- Jugendamt
- Sozialamt
- Ausländeramt
- Botschaften
- Konsulate
Das Besondere dabei ist, dass wir alles für Sie abwickeln: Beauftragen Sie uns, setzen wir uns mit der jeweiligen Behörde in Verbindung und kommunizieren Ihr auch das Ergebnis. So werden Sie entlastet.
Wenn beispielsweise im Falle einer Aufenthaltsgenehmigung die Mutterschaft bewiesen werden muss, übernehmen wir dies mit dem Genedia Mutterschaftstest.
Für alle Fälle in Sachen Unterhalt, Bleiberecht, Aufenthaltsgenehmigung, Einwanderung, Visum-Antrag oder gerichtlich angeordnetes Gutachten sind wir Ihr verlässlicher Partner.
Selbstverständlich arbeiten wir auch im Auftrag von Behörden.
Lassen Sie sich jetzt kostenlos unser Infomaterial zu dem Thema „Behörden“ zukommen.
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt. Oder rufen Sie uns gleich an, unter der Beratungs- & Servicenummer: 0 89/5 43 44 80. Auch am Wochenende sind wir gerne für Sie da!
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